Kommission will Geld in nachhaltige Tätigkeiten lenken
Die EU-Kommission hat am 21.04.2021 ein Maßnahmenpaket für nachhaltige Finanzierung vorgelegt, das durch einen delegierten Rechtsakt im Rahmen der EU-Taxonomie dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken: Anleger sollen in die Lage versetzt werden, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Auf globaler Ebene will die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Führungsrolle übernehmen. Die umstrittene Frage, wie in diesem Rahmen Investitionen in Erdgasprojekte eingestuft werden, wurde kurzfristig auf einen separaten Gesetzgebungsvorschlag Ende des Jahres verschoben. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing warnt denn auch vor einer Gefährdung der Versorgungssicherheit durch eine „jahrelange Hängepartie in einem europäischen Gesetzgebungsverfahren“.

„Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen“, sagte Kommissarin Mairead McGuinness. „Wir setzen ehrgeizigere Maßstäbe im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Die Zeit ist gekommen, auf Worte Taten folgen zu lassen und nachhaltig zu investieren.“ Das heute angenommene Paket umfasst:
- Die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die darauf abzielt, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Zu diesem Zweck wird klargestellt, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat heute eine politische Einigung über den Text erzielt. Der delegierte Rechtsakt wird Ende Mai formal angenommen, wenn die Übersetzungen in alle EU-Sprachen vorliegen. In einer Mitteilung, die ebenfalls heute vom Kollegium angenommen wurde, wird der Ansatz der Kommission detaillierter dargelegt.


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 08.06.2020 seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt. Der Titel: „BMJV Ressortbericht Nachhaltigkeit - Bericht zum Stand der Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in die Agenda 2030“. Der 36seitige Bericht stellt - einer Medienmitteilung zufolge - „die bis Anfang 2020 im BMJV vorgenommenen Schritte zur Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in das Zielsystem der Agenda 2030 dar und gibt zugleich eine Zielrichtung für das noch weiter erforderliche Handeln in diesem Bereich. Der Bericht soll die Öffentlichkeit informieren und gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMJV eine Orientierung für die Einordnung ihrer Aufgaben innerhalb der globalen Nachhaltigkeitsziele bieten.“ 