Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen soll per Beschluss vorläufig angewendet werden
CETA soll vorläufig in Kraft treten – ohne dass der Bundestag überhaupt darüber abstimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten das Abkommen per Beschluss vorläufig anwenden. Das sei „übliche Praxis“ und „vollständig demokratisch“, erklärte das Ministerium in einer Unterrichtung an den Deutschen Bundestag.
Sigmar Gabriel begehe damit „Wortbruch“. Denn noch 2014 habe er in einem Brief an die Fraktionen des Deutschen Bundestages erklärt, dass „ein Abschluss allein durch die EU (…) nicht in Frage“ komme. Die nationalen Parlamente müssten dem Abkommen zustimmen. Mit seinem Vorhaben, die Parlamentarier bei der Entscheidung über CETA nun über Jahre hinweg außen vor zu lassen, setze der Wirtschaftsminister - so foodwatch - „seine systematische Täuschungsstrategie in der Freihandelspolitik fort“.
Das CETA-Abkommen soll im Herbst dieses Jahres vom EU-Ministerrat beschlossen und vorläufig angewendet werden. Die nationalen Parlamente werden dann erst nach vielen Jahren die Chance haben, über CETA abzustimmen. Für foodwatch ist das zu spät. Denn dann seien bereits Fakten geschaffen und eine Ablehnung damit sehr unwahrscheinlich.





