von Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Vor einem Monat haben EU-Kommissarin Malmström und die neue kanadische Handelsministerin Freeland den Abschluss der Rechtsförmlichkeitsprüfung des CETA-Abkommens bekanntgegeben. Damit konnten die seit 2009 andauernden Verhandlungen abgeschlossen werden. Und zwar mit Erfolg. Denn im europäisch-kanadischen Handelsraum wird ein öffentliches Handelsgericht strittige Fragen klären. Damit setzt das Abkommen Standards für einen modernen Investitionsschutz, wie sie von sozialdemokratischer Seite immer gefordert wurden. Das alte System der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) mit privaten Schiedsverfahren gehört der Vergangenheit an.
Zum jetzt erreichten reformierten Investitionsschutz gehören neben der Einrichtung eines Handelsgerichts mit von den Vertragsparteien ernannten Richtern, die den gleichen hohen Anforderungen wie am Internationalen Gerichtshof genügen müssen, und die nach ihrer Benennung nicht mehr parallel als Anwälte oder Gutachter in anderen Investitionsschutzverfahren arbeiten dürfen, auch eine Berufungsinstanz, transparente Verfahren und die Schaffung der Voraussetzungen für einen multilateralen Investitionsgerichtshof, der in naher Zukunft die bilateralen Investitionsgerichte ablösen soll. weiterlesen