Investorenschutz in CETA wird kritisiert - Ausschuss für Wirtschaft und Energie/Öffentliche Anhörung - 15.12.2014 (Meldung aus Heute im Bundestag)
Das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) kann positive Effekte für die deutsche Wirtschaft haben. Die Regelungen zum Schutz von Investitionen und das geplante Investor-Staat-Schiedsverfahren in dem Abkommen wurden in einer
Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag von einigen Sachverständigen als verbesserungswürdig eingestuft, beziehungsweise ganz abgelehnt. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellte in seiner schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung fest, zwischen Ländern mit entwickelten Rechtssystemen sei Investitionsschutz „nicht zwingend“.



